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1. Mängel am eingelieferten Gut
Wir übernehmen keine Verantwortung für Schäden, die durch die Beschaffenheit des eingelieferten Gutes verursacht werden und die wir nicht durch eine einfache, fachmännische Warenschau erkennen können (z.B. durch ungenügende Echtheit von Färbungen, frühere unsachgemässe Behandlung, mitgelieferte Fremdkörper und andere verborgene Mängel).
2. Ausserordentliche Aufwendungen
Wenn erforderlich, werden Fleckenentfernung von Hand und Spannen ausgeführt und dem Kunden berechnet.
3. Rücktritt
Ergibt sich trotz vorheriger fachmännischer Prüfung erst im Laufe einer sachgemässen Bearbeitung, dass die Beschaffenheit des Gutes eine ordnungsgemässe Bearbeitung in Frage stellt, so hat der Kunde sich darüber auszusprechen, ob er die Fortführung der Arbeiten auf sein eigenes Risiko verlangt oder vom Vetrag zurücktritt. Ist eine Stellungnahme des Kunden nicht binnen nützlicher Frist erhältlich, so wird Rücktritt vom Vertrag angenommen.
4. Lagerung
Die Rücknahme des Gutes muss innerhalb von 2 Monaten nach Fertigstellung erfolgen. Nach dieser Frist muss eine Aufbewahrungsgebühr bezahlt werden. Die ULMANN-DEGEN AG kann Aufträge, die nicht innerhalb von 12 Monaten nach Fertigstellung vom Auftraggeber zurück genommen werden, zur Deckung ihrer Forderung freihändig verwerten oder zu Marktpreisen selbst erwerben.
5. Beanstandungen
Beanstandungen müssen unverzüglich, jedoch spätestens innert 10 Tagen nach Warenempfang schriftlich erhoben werden.
6. Haftung
Jede Haftung für Schäden, die auf Mängel, des eingelieferten Gutes zurück zu führen sind (siehe 1.), wird abgelehnt. Im übrigen besteht eine Haftung der ULMANN-DEGEN AG nur insoweit, als sie nachweislich eine Sorgfaltspflicht verletzt hat. Ein allfälliger Schadenersatzanspruch ist auf den Gebrauchswert des Stückes begrenzt, jedoch höchstens auf den 20-fachen Reinigungspreis.
ULMANN-DEGEN AG 14. Dezember 2008
Gerichtsstandort Arlesheim Basel Land Schweiz
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